1. Allgemeines
Die Fa. WKStenzel GmbH bietet technische Dienstleistungen auf dem Gebiet der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung an. Für ihre Tätigkeit gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und mit uns abgeschlossenen Leistungsverträge und gelten uneingeschränkt soweit wir nicht im Angebotstext oder dem Text der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine hiervon abweichende Zusage machen. Etwaige Geschäftsbedingungen Anderer werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn die Fa. WKStenzel GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind in vollem Umfang freibleibend. Die zu jedem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend soweit sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich von uns bestätigt wird. An den Angebotsunterlagen wie Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. behalten wir uns das Eigentum und unser Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf sie Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich machen.

3. Durchführung des Auftrags
3.1. Die von der Fa. WKStenzel GmbH angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik und (soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind) in der bei der Fa. WKStenzel GmbH übliche Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zu Grunde liegenden Prüfnormen und Kundenspezifikationen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist.
3.2. Der Umfang der Arbeit der Fa. WKStenzel GmbH wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab und schriftlich zu vereinbaren.
3.3. Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Fa. WKStenzel GmbH sind nur dann bindend, wenn sie von der Fa. WKStenzel GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

4. Vertraulichkeit
4.1 Das Laboratorium muss durch rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen die Verantwortung für die Handhabung aller Informationen tragen, die während der Durchführung der Labortätigkeiten erhalten oder erstellt wurden. Das Laboratorium muss dem Kunden im Voraus über die Informationen in Kenntnis setzen, die es beabsichtigt, frei zugänglich zu machen. Alle anderen Informationen werden als geschützte Informationen in angesehen und müssen als vertraulich behandelt werden, es sie denn, die Information wird vom Kunden öffentlich zugänglich gemacht oder zwischen dem Laboratorium und dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart (z.B. zum Zweck der Reaktion auf Beschwerden).
4.2 Wenn das Laboratorium gesetzlich verpflichtet oder durch Verträge ermächtigt ist, vertrauliche Informationen offen zu legen, so muss der betreffende Kunde oder die betreffende Person, sofern nicht gesetzlich verboten, über die bereitgestellten Informationen unterrichtet werden.
4.3 Informationen über den Kunden, die aus anderen Quellen als vom Kunden stammen (z.B. Beschwerdeführer,
Aufsichtsbehörden), müssen zwischen dem Kunden und dem Laboratorium vertraulich behandelt werden. Die Informationsquelle muss vom Laboratorium vertraulich behandelt werden. Diese Informationsquelle darf nicht ohne deren Zustimmung dem Kunden mitgeteilt werden.
4.4 Das Personal, einschließlich Gremienmitglieder, Vertragspartner, Personal aus externen Stellen oder Personen, die im Auftrag des Laboratorium tätig sind, muss alle Informationen, die es während der Durchführung der Labortätigkeiten erhalten oder geschaffen hat, vertraulich behandeln, außer er ist gesetzlich verpflichtet.

5. Fristen, Verzug und Unmöglichkeit
5.1. Die von der Fa. WKStenzel GmbH angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.2. Setzt der Auftraggeber der Fa. WKStenzel GmbH während deren Verzugs eine angemessene Nachfrist und lässt die Fa. WKStenzel GmbH diese Frist aus von Ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird der Fa. WKStenzel GmbH die Leistung aus einem von Ihr zu vertretenden Grund unmöglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensansprüche wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn der
Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Gewährleistung, Haftung
6.1. Die Gewährleistung der Fa. WKStenzel GmbH beschränkt sich auf die Ihr gemäß Pkt. 2. ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die geprüften Teile gehören, wird nicht übernommen.
6.2. Die Gewährleistungspflicht der Fa. WKStenzel GmbH beschränkt sich auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, innerhalb einer angemessenen Frist.
6.3. Für die Durchführung unserer Arbeiten übernehmen wir die Gewähr für eine sachlich und fachlich einwandfreie Bearbeitung. Die Gewährleistungszeit endet, sechs Monate nach Ablauf der Arbeiten. Festgestellte Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb oben genannter Frist mitzuteilen.
6.4. Für Mängel an unseren Vertragsleistungen haften wir bei nachgewiesenem Verschulden nur bis zur Höhe des Auftragswertes, indem wir die fehlerhafte Leistung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
6.5. Die Sicherung von Sensoren und Halbleitern (EDV oder Steuerungselektronik), die auf ionisierende Strahlung reagieren, liegt in der Verantwortung des Auftragsgebers und gehört nicht zu den Pflichten, die der Fa. WKStenzel GmbH aus dem StrlSchG und StrSchV erwachsen.
6.6. Alle Angaben, Ergebnisse und ermittelte Eigenschaften in den Prüfberichten und Prüfprotokollen der Fa. WKStenzel GmbH beziehen sich ausdrücklich nur auf den Prüfgegenstand.

7. Ausschluss weitergehender Haftung und Anprüche
Alle weiteren Ansprüche des Auftragsgeber für unmittelbare und mittelbare Schäden (gleich aus welchem Rechtsgrund) insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Fa. WKStenzel GmbH.

8. Zahlungsbedingungen und Preise
8.1. Für die Berechnung der Leistungen gilt das aktuelle Leistungsverzeichnis der Fa. WKStenzel GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Grundlage vereinbart ist.
8.2. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
8.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.4. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Preisen und Tarifen erhoben und bei Rechnungsbelegen gesondert ausgewiesen.
8.5. Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich begründet mitzuteilen.

9. Leistungen des Auftraggebers
9.1. Vor Beginn der Prüfarbeiten ist ein schriftlicher Auftrag zu übergeben.
9.2. Der Auftraggeber hat rechtzeitig und kostenlos zur Abwicklung der anstehenden Arbeiten folgende Leistungen zu übernehmen:

  • Bereitstellung von erforderlichen Baugerüsten oder Arbeitsbühnen in einwandfreier unfallsicherer Beschaffenheit
  • Schaffung von Voraussetzungen für die Durchführbarkeit von Prüfungen wie z. B. Zugänglichkeit, Sauberkeit, Sicherheit u. a.
  • Herrichtung eines trockenen Arbeitsplatzes, sofern die Prüfarbeiten (die es zwingend erfordern z. B. MT oder PT) im Freien durchgeführt werden. Falls erforderlich ist für ausreichende Beleuchtung und Beheizung des Arbeitsplatzes zu sorgen.
  • Bestellung evtl. benötigter Hilfsmittel
  • Vorbereitung der Prüf- und Untersuchungsstellen
  • Kostenlose zur Verfügungsstellung aller vor Ort benötigten Betriebsstoffe (wie z. B. Strom, Wasser)

10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Prüfungsunterlagen (z. B. Röntgenfilme, Dokumentationen, u. ä.) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum der Fa. WKStenzel GmbH. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Unterlagen zu verlangen.

11. Aufhebung der vertraglichen Pflichten
Alle Fälle höherer Gewalt, die (ohne hierauf beschränkt zu sein) Feuer, Flut Überschwemmungen, Erdbeben, Explosionen, Aufruhe, Epidemien, Revolutionen, Streik, Aussperrung, Krieg, gesetzliche Beschränkungen und unvermeidliche Betriebsstörungen einschließen, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen die Vertragspartner von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
12.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Amtsgericht Kleve.
12.2. Für alle mit uns geschlossenen Verträge (auch durch ausländische Auftraggeber) gilt deutsches Recht. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehung hieraus unterliegen ausschließlich den zwischen den Vertragspartnern geltenden Rechten der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13. Geltungsbereich
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sollen möglichst durch einvernehmliche, ihren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelungen der Vertragspartner ersetzt werden.
13.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGB Gesetz sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.